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   VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12 V   

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https://dejure.org/2013,22949
VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12 V (https://dejure.org/2013,22949)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2013 - 1 K 109.12 V (https://dejure.org/2013,22949)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2013 - 1 K 109.12 V (https://dejure.org/2013,22949)
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  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
    Indizien zur Beurteilung der inneren Tatsache des Rückkehrwillens sind nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. d in Verbindung mit Abs. 3 und Anhang II VK unter anderem der Nachweis der Eingliederung im Wohnsitzstaat anhand von nachvollziehbaren Angaben zur familiären Bindung und zum beruflichen Status; die dazu erforderlichen Belege hat der Antragsteller nach Art. 14 Abs. 1 VK bei Beantragung des Visums vorzulegen (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 -, juris, Rn. 22 ff.).

    Die Klägerin hat schließlich auch keinen Anspruch darauf, dass ihr ausnahmsweise ein Visum mit beschränkter Gültigkeit nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 25 VK zu erteilen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 -, juris, Rn. 27 ff).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
    Deshalb kann - auch angesichts des neugefassten § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) - offen bleiben, ob den Auslandsvertretungen der Beklagten nach dem Visakodex auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen verbleibt oder ob bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ein gebundener Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums (Schengenvisums)

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
    Nach Art. 32 Abs. 1 VK ist das Visum unter anderem zu verweigern, wenn der Antragsteller als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft wird (Buchst. a Ziff. vi) oder (Buchst. b) begründete Zweifel an der von ihm bekundeten Absicht bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen (BVerwG, a.a.O. Rn. 24; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2012 - VG 4 K 35.11 V - Vorlagefrage 1).
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